Bewertung von Lauterbachs Krankenhausreform, dem KHVVG

 

Die Kritik: Lauterbachs Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) impliziert das falsche Konzept - es verwaltet nur den Mangel!

1. Es gibt kein neues Geld für finanziell angeschlagenen Krankenhäuser aus.

2. Es gliedert den Geldmangel nur um: von kleinen Krankenhäusern zu Großkliniken.
3. Es konzentriert Klinikstandorte und limitiertes Klinikpersonal in Ballungszentren.

4. Es fördert wirtschaftliche statt bedarfsorientierte Klinikstandorte und Klinikleistungen

5. Es macht den ländlichen Raum zur Gesundheitsregion 2. Klasse mit großen

Entfernungen zum nächsten Krankenhaus und zur stationären Notfallversorgung.

6. Es schafft keine Lösungen für knappes klinisches Personal mit der Gefahr schlechter

Behandlungsqualität.

7. Es gefährdet die Gesundheit.

Das Bündnis Klinikrettung hat das bessere Konzept - es schafft flächendeckend mehr Qualität!

1. Es garantiert Krankenhäusern exakt die Geldmittel, die sie für ihren Klinikbetrieb

brauchen, kleine und große.
2. Es garantiert ohne Mehrkosten zusätzliches qualifiziertes Personal für die

Behandlung der Patienten. Es geht um 166.400 zusätzliche Mitarbeiter bzw. 126.150

zusätzliche Vollkräfte in Deutschland sowie um 27.400 zusätzliche Mitarbeiter bzw.

20.300 zusätzliche Vollkräfte in Bayern am Patienten.
3.
Es stoppt das Kliniksterben.
4.
Es sichert in allen Regionen ein Allgemeinkrankenhaus binnen 30

Fahrzeitminuten, in Ballungszentren und im ländlichen Raum.
5.
Mit mehr Personal schafft es bessere Qualität. 1

 

 

2. Selbstkostendeckung - Klinikrettung und mehr Personal am Patienten

 

Vertieft man die Vorzüge des Finanzierungsmodells „Selbstkostendeckung der Krankenhäuser“, dann tut man sich schwer, die anschließenden Zweifel noch zu verstehen.

 

Und weil Gesundheitsökonomen sowie Gesundheitsminister allzu oft nur die Sprache der Zahlen verstehen, seien hier einige Zahlen präsentiert:

 

  1. Mit Einführung der Selbstkostendeckung der Krankenhäuser wird auf einen Transformationsfonds zur Umwandlung der Krankenhäuser im Rahmen des KHVVG verzichtet, immerhin 50 Mrd. Euro in 10 Jahren bzw. jährlich 5 Mrd. Euro.

  2. Im Umfang von 11,1 Mrd. Euro müssen 166.400 klinische Mitarbeiter bzw. 126.150 klinische Vollzeitkräfte nicht am Computer Fallpauschalen kodieren und dokumentieren. Sie stehen stattdessen für die unmittelbare Patientenbehandlung zur Verfügung.

  3. Durch Umwandlung aller Gesetzlichen Krankenkassen in eine Bürger-Krankenversicherung werden voraussichtlich die halben Verwaltungskosten, d.h. jährlich ca. 6,3 Mrd. Euro Verwaltungskosten eingespart, durch den Umwandlung aller Privaten Krankenkassen nochmals ca. 0,48 Mrd. Euro.

 

Wir reden über 23,75 Mrd. Euro jährlich und 126.150 klinische Vollzeitkräfte in Zeiten knapper klinischer Arbeitskräfte. All dies vergeudet das KHVVG – eine unglaubliche Verschwendung.

 

 

1 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Auswirkungsanalyse - zum Krankenhausversorgungs-verbesserungsgesetz [KHVVG] – Drucksache 20/11854, https://kliniksterben.jimdofree.com/app/download/13351285099/Auswirkungsanalye+zum+Auswirkungsanalyse+Entwurf+des+%E2%80%93+KHVVG+-+Drucksache+20_11854.pdf?t=1732627530

 


Krankenhausversorgungs-verbesserungsgesetz

Stellungnahme an Bundsgesundheitsminister Karl Lauterbach

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Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
Offener Brief
Stellungnahme zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
2024_04_19_Offener Brief Lauterbach Stel
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Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
Zukunft der Krankenhäuser
Auswirkungsanalyse zum Referentenentwurf des Krankenhausversorgungs-verbesserungsgesetzes (KHVVG)
(Stand 13.03.2024)

Projektstudie
Zukunft deutscher Krankenhäuser - Auswir
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Positive bundesweite Regelung mit maximal 30 Fahrzeitminuten zu einem Krankenhaus - Weitere Regelungen im Krankenhausversorgungs-verbesserungsgesetz nicht zielführend

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Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
Pressemitteilung
Positive bundesweite Regelung mit maximal 30 Fahrzeitminuten zu einem Krankenhaus
Weitere Regelungen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz nicht zielführend
Himmelkron, 17.03.2024
2024_03_17_Pressemitteilung Bundesweite
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